Neue verpflichtende Bescheinigung für VoG-Verwaltungsräte

Neue verpflichtende Bescheinigung für VoG-Verwaltungsräte

Seit 2023 müssen VoG-Verwaltungen beim Unternehmensgericht bestätigen, dass ihnen gegenüber kein Berufsverbot verhängt wurde. Wie sie das bescheinigen und alle weiteren Infos zu diesem Thema finden Sie hier:

Wenn eine VoG ein neues Verwaltungsratsmitglied beim Unternehmensgericht hinterlegen möchte, muss sie für das neue Mitglied ab sofort auch eine Bescheinigung zum Berufsverbot einreichen. Mit der Bescheinigung bestätigt die VoG, dass gegenüber keines ihrer Verwaltungsratsmitglieder ein Berufsverbot verhängt wurde. So ein Verbot gilt zum Beispiel bei bestimmten verurteilten Personen oder Konkursschuldnern.

Wie funktioniert die neue Regelung?

Die VoG reicht die ausgefüllte Bescheinigung der neuen Verwaltungsratsmitglieder zusammen mit den Unterlagen für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt ein.
Zusätzlich muss die VoG einen Ausdruck der eID oder eine Kopie der jeweiligen Personalausweise beifügen.
Ein Verwaltungsratsmitglied, das dazu befugt ist, die VoG nach außen zu vertreten, kann für alle Einreichungen unterschreiben oder alle Betroffenen können selbst unterschreiben.
Das Unternehmensgericht überprüft die Angaben in der föderalen Datenbank JustBan.
Für aktuelle Verwaltungsratsmitglieder, deren Namen bereits veröffentlicht worden sind, muss keine Bescheinigung ausgestellt werden.

Die VoG muss für jedes Verwaltungsratsmitglied ein Mal pro Mandatsdauer (auch bei Verlängerung) bestätigen, dass kein Berufsverbot vorliegt. Die Bescheinigung zum Berufsverbot finden Sie als Download unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.

Was sagt das Gesetz genau?
Bei Hinterlegung eines neuen VoG-Verwalters: Es muss eine vom Verwaltungsrat unterzeichnete Erklärung beigefügt werden, laut der keine Verurteilung zu einem Berufsverbot verkündet wurde.
Fehlt diese Erklärung, schickt das Unternehmensgericht der zuständigen Anklagekammer eine Mitteilung darüber. Die Anklagekammer kann überprüfen, ob es der betreffenden Person verboten ist, das Amt eines Verwalters auszuüben.

Hintergrund:
Grund für die neue Regelung ist eine Änderung des Gesetzes über das Zentralregister der Geschäftsführungsverbote vom 4. Mai 2023. Die genaue Regelung zur Bescheinigung zum Berufsverbot für VoG’s können Sie vor allem in den Artikeln 6 und 13 nachlesen.